Gebhardt & Thelen

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Charlottenstraße 1, D- 98617 Meiningen
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Gebhardt & Thelen GmbH & Co. Immobilien KG
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Gesellschafter:     Thomas Gebhardt
USt-IdNr.:    DE 189275639
Berufskammer:    IHK Suhl
Handelsregisternummer:    HRA 300857
Handelsregister:    Handelsregister A des Amtsgerichts Jena
Berufsaufsichtsbehörde:    Gewerbeamt der Stadt Meiningen

Hinweis:

Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Urheberrechte im Besitz der Gebhardt & Thelen Gmbh & Co. Immobilien KG. Jegliche Nutzung oder Vervielfältigung, außer der in den engen Grenzen des Urheberrechtes zulässigen Form, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch uns. Wir weisen darauf hin, dass alle Links, die außerhalb dieses Internetangebotes verweisen nicht in unserer Verantwortung stehen. Wir sind deshalb nur dann dafür verantwortlich, wenn diese Inhalten offensichtlich rechtswidrig sind, und es uns technisch und organisatorisch zuzumuten ist, dieses auch bei laufenden Inhaltänderungen zu erkennen.

GEBHARDT & THELEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des jeweiligen Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

2. Angebot

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt.

3. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers von 5% zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt., soweit nicht das konkrete Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objekt des Verkäufers.

6. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

7. Haftung

Die jeweilige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

8. Schlussbestimmungen

Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist Meiningen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

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