GEBHARDT & THELEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des jeweiligen Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers von 5% zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt., soweit nicht das konkrete Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objekt des Verkäufers.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die jeweilige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlussbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist Meiningen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.